Wichtige Dokumente
die Sie zur Hand brauchen
Ist ein Mensch verstorben, stehen die Angehörigen in der Pflicht, die folgenden Unterlagen zusammenzustellen und jeweils im Original zur Beurkundung des Sterbefalls bei der Behörde vorzulegen:
- gültiger Personalausweis des Verstorbenen
- Todesbescheinigung (vom Arzt) bzw. Leichenschauschein
- (bei Ledigen) Geburtsurkunde
- (bei Verheirateten) Auszug aus dem Familienbuch
Ist für die Ehe kein Auszug aus dem Familienbuch vorhanden, ist die Heiratsurkunde vorzulegen. - (bei Geschiedenen) Rechtskräftiges Scheidungsurteil und Heiratsurkunde oder Auszug aus dem Familienbuch
- (bei Verwitweten) Auszug aus dem Familienbuch mit Sterbeeintrag des Ehepartners oder Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners
- Versichertenkarte der jeweiligen Krankenkasse
- ggf. vorhandener Bestattungsvorsorgevertrag
- Versicherungsunterlagen (z.B. Sterbegeldversicherung)
- Rentenversicherungsnummer
Formalitäten
an was Sie denken sollten
Nach dem Tod eines geliebten Menschen sind viele Angehörige zunächst von dem Verlust und der Trauer überwältigt. Trotzdem müssen viele Dinge geregelt werden. Was genau ist zu tun, wenn ein Mensch gestorben ist?
- wenn der Tod in der Wohnung eingetreten ist, rufen Sie bitte zunächst Ihren Hausarzt oder den notärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117. Dieser stellt Ihnen die Todesbescheinigung aus.
- Informieren Sie dann uns, damit wir Sie bei allen weiteren Schritten begleiten können.
- Sie erreichen uns Tag und Nacht unter der Telefon Nr. 02241-51288
Die folgenden Aufgaben nehmen wir den Angehörigen auf deren Wunsch gerne ab:
- Überführung des/der Verstorbenen
- Bestellung der Sterbeurkunden beim zuständigen Standesamt
- Beratung beim Erwerb der Grabstätte
- Terminfestlegung für die Trauerfeier bei der Stadt (Gemeinde) und der zuständigen Kirche
- Orgelspiel und evtl. sonstige musikalische Begleitung für die Trauerfeier
- Dekoration für die Trauerfeier in der Kapelle
- Blumenschmuck
- Druck von Trauerpost ( Trauerkarten, Zeitungsanzeigen) etc.
Diese Schritte sind den Angehörigen vorbehalten:
- Adressenliste für Trauerbriefe zusammenstellen
- Weitere Angehörige und Freunde benachrichtigen
- Erbschein beantragen und Testament eröffnen lassen (evtl. Notar einschalten)
- Wohnung kündigen
- Telefon und Zeitungen abbestellen
- Bei der Bundesversicherungsanstalt Berlin oder bei den Landesversicherungsanstalten den Rentenanspruch geltend machen
- Abmelden des Autos und der Kfz-Versicherung
- Kündigung von Mitgliedschaften bei Vereinen
- Abbestellung von Dienstleistungen (Lebensmittel)
- Versorgung der Haustiere
- Versorgung der Blumen und Pflanzen
- Regelung im Bezug auf die Haus-/Wohnungsschlüssel
- Umbestellung der Post
- Daueraufträge bei Banken/Sparkassen ändern
- Fälligkeit von Terminzahlungen
- Regulierung der Heizungsanlage
- Abstellen von Gas und Wasser
- Fenster verschließen (Stecker aus Steckdosen entfernen)
- Benachrichtigung evtl. Kreditgeber
- Benachrichtigung potentieller Kunden
- Einschaltung eines Rechtsanwaltes/Notars
- Einschaltung eines Steuerberaters
- Beamtenversorgung - Beantragung der Versorgungsbezüge bei zuständiger Dienstbehörde und Zusatzversicherung im öffentlichen Dienst